Update zur aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 30.10.2020 !!!
Seit dem 2.11.2020 ist die Nutzung der Regelangebote der Jugendfreizeitstätte nur bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres gestattet.
Beratungen zu Problemen finden aber nach vorheriger Anmeldung weiterhin für alle Altersgruppen statt.
Ihr erreicht uns telefonisch oder unter
info@zehdenicker-jugendwerk.de